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   OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13 (Abl), 10 W 29/13   

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https://dejure.org/2013,33087
OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13 (Abl), 10 W 29/13 (https://dejure.org/2013,33087)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.06.2013 - 10 W 29/13 (Abl), 10 W 29/13 (https://dejure.org/2013,33087)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 10 W 29/13 (Abl), 10 W 29/13 (https://dejure.org/2013,33087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 406 Abs 2 S 1 ZPO, § 121 BGB
    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Versäumung der Frist für einen Ablehnungsantrag; Rückgriff eines medizinischen Sachverständigen auf eigene Erfahrungen als Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen bei der Geltendmachung der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 2 S. 1
    Zeitliche Grenzen der Geltendmachung der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheitsantrag ist unverzüglich zu stellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnungsantrag ist unverzüglich zu stellen! (IBR 2014, 50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.06.2012 - 7 W 48/12

    Sachverständigenablehnung: Frist für einen Befangenheitsantrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13
    Angesichts der wenigen, überschaubaren Äußerungen während der Anhörung, auf welche die Klägerin die Ablehnung stützt, hätte hierzu eine Frist von einigen Tagen nach der Untersuchung, jedenfalls aber - wie das Landgericht angenommen hatte - bis Anfang Januar 2013 genügt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.06.2012, 7 W 48/12, zitiert nach juris, für einen auch in zeitlicher Hinsicht nahezu parallelen Sachverhalt: vier Tage; ebenfalls für Ablehnungsgründe aus der Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen: OLG Köln, Beschl. v. 19.08.2008, 5 W 39/08: höchstens ein Monat).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13
    Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren ist mit 1/3 des Gegenstandswertes des Hauptverfahrens anzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.08.2008 - 5 W 39/08

    Verspätete Ablehnung des Sachverständigen anlässlich Äußerungen bei klinischer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13
    Angesichts der wenigen, überschaubaren Äußerungen während der Anhörung, auf welche die Klägerin die Ablehnung stützt, hätte hierzu eine Frist von einigen Tagen nach der Untersuchung, jedenfalls aber - wie das Landgericht angenommen hatte - bis Anfang Januar 2013 genügt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.06.2012, 7 W 48/12, zitiert nach juris, für einen auch in zeitlicher Hinsicht nahezu parallelen Sachverhalt: vier Tage; ebenfalls für Ablehnungsgründe aus der Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen: OLG Köln, Beschl. v. 19.08.2008, 5 W 39/08: höchstens ein Monat).
  • OLG Naumburg, 07.05.2007 - 10 W 19/07
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2013 - 10 W 29/13
    Es muss sich dabei um objektive Gründe handeln, die vom Standpunkt der Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln ( Senatsbeschluss v. 07.05.2007, 10 W 19/07, zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/19

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Ablehnung wegen Befangenheit;

    Danach ist ein sich aus einer ärztlichen Untersuchung ergebender Befangenheitsgrund entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht erst nach Bekanntgabe des schriftlichen Gutachtens - geltend zu machen (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 10 W 29/13 (Abl) - OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 7 W 48/12 - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 1. Februar 2010 - L 2 R 663/09 B -, vom 10. März 2010 - L 2 VS 14/09 B - und vom 22. November 2010 - L 2 SF 271/10 B -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2009 - L 12 B 57/09 SO -, Rn. 28, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, Rn. 9, juris; offen gelassen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 8 W 7/10 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Jena, 30.10.2015 - 1 WF 536/15

    Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen: Versäumung der Frist für

    Unter diesen Umständen hätte sie das Ablehnungsgesuch nach einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist spätestens Mitte April 2015 anbringen müssen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 93-94; OLG Köln, Beschluss vom 29.8.2008, 5 W 39/08; höchstens ein Monat).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 3/19

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Ablehnung wegen Befangenheit;

    Danach ist ein sich aus einer ärztlichen Untersuchung ergebender Befangenheitsgrund entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht erst nach Bekanntgabe des schriftlichen Gutachtens - geltend zu machen (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 10 W 29/13 (Abl) - OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 7 W 48/12 - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 1. Februar 2010 - L 2 R 663/09 B -, vom 10. März 2010 - L 2 VS 14/09 B - und vom 22. November 2010 - L 2 SF 271/10 B -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2009 - L 12 B 57/09 SO -, Rn. 28, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, Rn. 9, juris; offen gelassen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 8 W 7/10 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 5 W 9/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Bewertung von

    Der betroffenen Partei ist eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen (OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 93).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 13 SB 42/14
    Die Unzulässigkeit des erstmals mit Schriftsatz vom 28. November 2013 am 2. Dezember 2013 gestellte Antrags ergibt sich aus § 118 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 406 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), denn er ist nicht unverzüglich nach Kenntnis des angeführten Ablehnungsgrundes gestellt worden (vgl. zu diesem Erfordernis etwa: Keller in: Meyer/Ladewig, SGG, 10. Auflage, § 118, Rdn. 12 l m.w.N.; Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juni 2013; -10 W 29/13-, zitiert nach juris).
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